Pflegestärkungsgesetz

Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden ab 2017 zusätzlich etwa 500.000 vor allem psychisch Kranke und Demenzpatienten ohne Pflegestufe die gleichen Leistungen erhalten wie körperlich Pflegebedürftige. Gemäß dem Grundsatz »ambulant vor stationär« werden Kassenleistungen für Heimbewohner bis auf Härtefälle mit Pflegegrad 5 durchweg sinken. Heimbewohner mit Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen künftig den gleichen pflegebedingten Eigenanteil – 2017 im Bundesdurchschnitt voraussichtlich rund 580 Euro.

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