Pflegegrade

Fünf neue Pflegegrade werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen.
Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung,
unabhängig  davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen
sind. 
Für bereits eingestufte PatientInnen gilt ein Bestandschutz und die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgte
automatisch. 
Das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt sei 01.01.2017 durch die Einschätzung der
Selbstständigkeit in sechs Aktivitätsbereichen nach dem neuen Begutachtungverfahren NBA (lesen Sie unter
NBA)

 

 

Pflegestufen bis 2016

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

Pflegestufe 3 + (Härtefall)

Pflegegrade ab 2017 

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5


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