Hier möchten wir Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegekassen gemäß den Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI geben.
• Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt
• Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt
• Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst durchgeführt. Wenn ein Restbetrag der Pflegestufe
nicht verbraucht wird, zahlt die Pflegekasse diesen anteilig an den Patienten aus
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ELKA Pflegedienst GmbH, Brückenstraße 28, 83059 Kolbermoor
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