Pflegegrad 4

Definition:

Pflegegrad 4 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 sind, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

Leistungen

Pflegegeld:

Monatliche Leistungen seit 2017

€ 728,--

Pflegesachleistungen:

Monatliche Leisungen seit 2017:

€ 1612,--


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