Definition:
Pflegegrad 4 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 sind, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
Pflegegeld:
Monatliche Leistungen seit 2017
€ 728,--
Pflegesachleistungen:
Monatliche Leisungen seit 2017:
€ 1612,--
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