Definition:
Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen
Versicherte, die zum 31.12.2016 bereits Pflegestufe 2 hatten, sowie Menschen mit Demenz und Pflegestufe 1 wurden automatisch in den neuen Pflegegrad 3 überführt.
Die Pflegekassen wandelten zum Jahreswechsel 2016/2017 die Pflegestufen automatisch in die entsprechenden Pflegegrade um. Die Versicherten profitierten dabei vom sog. Bestandschutz . Das heißt: Der/die Versicherten bekommen weiterhin mindestens die gleichen Leistungen wie bisher und können durch die Umstellung nicht schlechter gestellt werden.
Pflegegeld:
Monatliche Leistungen seit 2017
€ 545,--
Pflegesachleistungen:
Monatliche Leisungen seit 2017:
€ 1298,--
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