Pflegegrad 3:

Definition: 

 

Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen

Versicherte, die zum 31.12.2016 bereits Pflegestufe 2 hatten, sowie Menschen mit Demenz und Pflegestufe 1 wurden automatisch in den neuen Pflegegrad 3 überführt.

Die Pflegekassen wandelten zum Jahreswechsel 2016/2017 die Pflegestufen automatisch in die entsprechenden Pflegegrade um. Die Versicherten profitierten dabei vom  sog. Bestandschutz . Das heißt: Der/die Versicherten bekommen weiterhin mindestens die gleichen Leistungen wie bisher und können durch die Umstellung nicht schlechter gestellt werden.

 

Pflegeleistungen

Pflegegeld:

Monatliche Leistungen seit 2017

€ 545,--

Pflegesachleistungen:

Monatliche Leisungen seit 2017:

€ 1298,--


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