Definition:
Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Neben neuen Antragstellern seit Januar 2017 wurden auch Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 zum 01.01.2017 automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet.
Die Gutachter müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln, damit Antragsteller Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zugesichert bekommen.
Neben der Begutachtung neuer Antragsteller werden auch anerkannt Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 0 oder 1 automatisch in den neuen Pflegegrad 2 überführt.
Pflegegeld:
Leistungen pro Monat seit 2017
Pflegegrad 2: € 316,--
Pflegesachleistungen:
Leistungen pro Monat seit 2017
Pflegegrad 2: € 689,-
Vermitteln Sie uns Ihr Anliegen. Und wir vermitteln Ihnen die Lösung.
Tel.: 08031 234 11 56
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und fordern Sie
Ihre kostenlose Informationsbroschüre an.
ELKA Pflegedienst GmbH, Brückenstraße 28, 83059 Kolbermoor
Telefon: 08031 234 11 56 · Telefax: 08031 234 11 53
E-Mail: info@elka-pflegedienst.de