Pflegegrad 2

 

Definition: 

Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn sie  eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Neben neuen Antragstellern seit Januar 2017 wurden auch Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1 zum 01.01.2017 automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet. 

Die Gutachter müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln, damit Antragsteller Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zugesichert bekommen.

Neben der Begutachtung neuer Antragsteller werden auch anerkannt Pflegebedürftige mit bisheriger Pflegestufe 0 oder 1 automatisch in den neuen Pflegegrad 2 überführt.

Leistungen

Pflegegeld:

Leistungen pro Monat seit 2017

Pflegegrad 2:  € 316,--

Pflegesachleistungen:

Leistungen pro Monat seit 2017

Pflegegrad 2:  € 689,- 

 

 


Rufen sie uns an

Vermitteln Sie uns Ihr Anliegen. Und wir vermitteln Ihnen die Lösung.

Tel.: 08031 234 11 56


Schreiben sie uns

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und fordern Sie

Ihre kostenlose Informationsbroschüre an.